Weiterhin ist es möglich Sport, der schönsten Nebensache der Welt, bei der SpVgg-DJK nachzugehen. Jedoch sind hier einige Regeln zu befolgen. Diese sind zwingend zu beachten!
- Maskenpflicht:
Es gilt überall, innen und außen, für alle die FFP2-Maskenpflicht. Diese darf nur zur Sportausübung abgenommen werden. Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche. - Außen gilt für alle 2G,
Das heißt Zutritt nur für Personen welche genesen oder geimpft sind! Ausgenommen hiervon sind Kinder die unter 14 Jahre alt sind und minderjährige Schüler/-innen (14 -17 Jahre), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. - Innen gilt 2Gplus,
d.h.: Zutritt nur für genesene oder geimpfte Personen mit einem negativen Coronatest, sowie Kinder unter 14 Jahre! Auch von der Testpflicht gibt es Ausnahmen. Kein Test ist für Kinder die unter 14 Jahre alt und minderjährige Schüler/-innen (14 -17 Jahre), die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen. Wie der Testnachweis erfolgen kann, siehe - Zuschauer
sind erlaubt, jedoch müssen diese jeweils min. 1,5m Abstand einhalten und eine FFP2-Maske tragen. Ausnahmen gelten wie unter 1. - Schülerinnen und Schüler,
die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von den Testnachweiserfordernissen sowohl in Schul- als auch Ferienzeiten befreit. Schülerinnen und Schüler, die sich auf diese Ausnahme berufen, müssen deren Voraussetzungen glaubhaft machen. Hierfür reicht bei Schülerinnen und Schülern mit Schulort in Deutschland aus, dass sie durch Vorlage eines aktuellen Schülerausweises, einer aktuellen Schulbesuchsbestätigung oder auf andere Weise, etwa Vorlage eines Schülertickets nebst einem amtlichen Ausweispapier, glaubhaft machen, dass sie im jeweiligen Schuljahr die Schule besuchen. Zur Vereinfachung des Vollzugs ist es nicht erforderlich, dass die Schülerinnen und Schüler jeweils auch glaubhaft machen, dass sie im Rahmen des Schulbesuchs auch tatsächlich negativ getestet wurden. - Der zusätzliche Testnachweis kann wie folgt erfolgen:
• PCR-Test, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
• PoC-Antigentest („Schnelltest“), der vor höchsten 24 Stunden durchgeführt wurde
Hier sind Schnelltests in der näheren Umgebung möglich:
Metzgerei Gary: 09875 – 97970
Apotheke W-E: Weigel-Apotheke in 91732 Merkendorf (apotheken-website-vorschau.de),
Testzentrum Ansbach: EcoCare – Ansbach: Ansbach – COVID-19 Test Center
Apotheken in Stadt und Landkreis Ansbach: Informationen (corona-schnelltest-ansbach.de)
• „Selbsttest“ vor Ort unter Aufsicht (z.B. Vereinsvertretung), der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde - Wann gelte ich als „geboostert“?
Geimpfte Personen im Sinne des § 2 Nr. 2 SchAusnahmV die zusätzlich eine weitere Impfstoffdosis als Auffrischungsimpfung erhalten haben, soweit nicht bundesrechtlich anderes geregelt ist, gelten als „Geboostert“. Folgende Kombinationen sind zu beachten:
• Geimpft-geimpft-geimpft
• Genesen-geimpft-geimpft (Genesen plus mindestens drei Monate >Erstimpfung >plus drei Monate >Zweitimpfung)
• Geimpft-geimpft-genesen (vollständige Immunisierung >genesen)
• Geimpft mit Johnson & Johnson (Geimpft plus vier Wochen >Zweitimpfung mit mRNA >plus drei Monate >Auffrischung mit mRNA) - Die vorzulegenden Impf-, Genesenen- und Testnachweise sind beim Zugangs unaufgefordert dem Trainerinnen oder Trainer vorzulegen.
- Was gilt bei der Sportausübung auf öffentlichen Plätzen (z. B. Laufgruppen auf der Straße)?
Outdoor-Gruppenveranstaltungen, die vom Verein organisiert sind, fallen nicht unter die privaten Veranstaltungen, die den Kontaktbeschränkungen unterliegen. Weiterhin und unverändert gilt beim Outdoor-Sport 2G. Bei der Sportausübung selbst besteht keine Maskenpflicht, ansonsten natürlich so weit als möglich und nötig: Mindestabstand halten, Hygienemaßnahmen beachten, Maske tragen.
Bleibt gesund!